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Schulordnung

"Wir begegnen uns mit Respekt, Vertrauen und Humor."

aus dem Leitbild der Sek Arlesheim

Haus- und Pausenordnung  (Primar und Sekundarschule Gerenmatt, Arlesheim)

(Auszug vom 15. Dezember 2008)

1. Ziel

Die Haus- und Pausenordnung regelt die Benützung der Schulgebäude und des Schulareals.

2. Verantwortung

Die Schulleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der Haus- und Pausenordnung.

3. Inhalt

3.1 Informationswege

Sowohl Hausordnung als auch Pausenordnung sind in den Klassenzimmern angeschlagen und werden mit den Schülerinnen und Schülern besprochen.

3.2 Hausordnung

Art. 1 Allgemeines

- Kinder und Erwachsene tragen gemeinsam Sorge zum Schulhaus, zu den Einrichtungen und zur  Umgebung.
- Abfälle gehören in die Abfallkübel, sowohl im Freien, wie auch im Schulhaus.
- Das Schulareal ist eine rauch-, alkohol-, drogen- und waffenfreie Zone.
- Für Lehrpersonen gelten im Zusammenhang mit Nikotin und Alkohol ausgeschiedene Zonen.
- Ballspiele sind im Schulhaus nicht erlaubt.

Art 2 Öffnungszeiten

Schulhaus G I:
07.25 – 22.00 Uhr (Belegung bis max. 21.45 Uhr)

Schulhäuser GII / GIII:
07.25 – 12.15 Uhr und von 13.40 – 17.30 Uhr

Art 4 Zimmerordnung

- Am Ende eines jeden Schulhalbtages werden die Klassenzimmer durch die Lehrpersonen abgeschlossen.
- Die Stühle werden für die Putzarbeiten auf die Tische gestellt (Ausnahme: Mittwoch).
- Fenster müssen geschlossen und Storen hochgezogen werden, bevor die Lehrperson nach Hause geht.
- Lehrerzimmer und Vorbereitungsräume sind aufgeräumt zu verlassen und die Lichter sind gelöscht.
- Der Abfall wird getrennt entsorgt (Papier, Karton, Kompost, Restmüll)

Art 5 Gemeinschaftsräume

- Die Benutzung des Lehrerzimmers ist ausschliesslich den Lehrpersonen (inkl. Musikschule, Kindergarten)  vorbehalten.
- Der Kopierapparat darf in der Regel nur von Erwachsenen bedient werden.
- Für die Benutzung gemeinschaftlich genutzter Räume (z.B. Aula, Freizeitraum, Videoraum) durch
Lehrpersonen während der Schulzeit ist ein Eintrag am Anschlagbrett erforderlich.

Art 6 Aufenthalt

- Die Schulhäuser, Turnhallen und Treppenhäuser dürfen ausserhalb des ordentlichen Schulbetriebs nicht als Aufenthaltsräume benutzt werden.
- Die Benützung der Lifte ist für die Schülerinnen und Schüler untersagt.
- Scooter dürfen im Schulhaus nur zusammengeklappt getragen werden.
- Die Schülerinnen und Schüler dürfen die Eingangshalle GII als Aufenthaltsraum benutzen.
- Bedingungen sind anständiges Verhalten und keine Behinderung der Hallenreinigung.
- Vorbehalten bleibt die Regelung für die grosse Pause.

3.3 Pausenordnung

- Zu Beginn der grossen Pause sorgen die Lehrpersonen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler
das Schulzimmer und das Schulhaus verlassen.
- Tafelwarte dürfen bis die Tafeln gereinigt sind im Klassenzimmer bleiben, müssen aber nach dem
Reinigen das Schulzimmer umgehend verlassen.
- Schülerinnen und Schüler, die aus der Turnhalle oder einem anderen Schulhaus kommen,
können bis 10.15 Uhr ins Klassenzimmer gehen, um ihre Sachen zu versorgen.
- In speziellen Fällen können einzelne Schülerinnen und Schüler mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrperson die grosse Pause im Klassenzimmer verbringen.
- Bei Regen oder grosser Kälte kann die Eingangshalle GII als Aufenthaltsraum benutzt werden. Der Entscheid liegt bei der Aufsichtsperson.
- Eine Klasse kann die grosse Pause im Klassenzimmer verbringen, falls eine Lehrperson in dieser Zeit anwesend ist.
- Die kleinen Pausen finden im Freien oder im Klassenzimmer statt.
- Die Pausenplätze dürfen während der Schulzeit nicht mit Velos, Kick-, Skateboards und dergleichen befahren werden.
- Die Schülerinnen und Schüler dürfen das Pausenareal nicht verlassen.
- Bei Verstössen gegen die Pausenordnung ergreifen die Lehrpersonen entsprechende disziplinarische Massnahmen.
- Für das Schneeballwerfen werden spezielle Zonen definiert.
- Das Werfen von Schneebällen gegen Gebäude ist untersagt.
- Fussballplätze sind folgendermassen zugeteilt: Primarschule: südlich des GII  / Sekundarschule: nördlich der Turnhallen GII
- Jeden Freitag führt die Primarschule einen Pausenkiosk mit gesunden Nahrungsmitteln.
- Es wird durch Lehrpersonen gemäss einem Aufsichtsplan Aufsicht geführt.

 

 

 

Regelung zum Gebrauch von Handys und elektronischen Geräten an den öffentlichen Schulen Arlesheim

Auf dem Schulareal sind die elektronischen Geräte nicht sicht- und hörbar.

Grundsätzlich empfehlen wir, die Geräte erst gar nicht mit in die Schule zu nehmen.
Werden sie trotzdem benutzt, werden sie von der Lehrperson eingezogen. Die elektronischen Medien können nach Absprache gegen Abgabe einer Quittung im Sekretariat oder im LehrerInnenzimmer abgeholt werden. Im Wiederholungsfall sind die Eltern, bzw. die Erziehungsberechtigten aufgefordert, die elektronischen Medien abzuholen.
Ausnahmefälle in speziellen  Situationen sind mit der Lehrperson oder mit der Schulleitung im Voraus zu vereinbaren.
Über die neue Regelung werden die SchülerInnen direkt durch die Klassenlehrpersonen informiert. Im Rahmen der Gesundheitsförderung und des IKT- Unterrichts wird die verantwortungsvolle Nutzung der elektronischen Geräte thematisiert.