Absenzenordnung
1. Ziel
Der Schulprogrammpunkt „Absenzenordnung“ zeigt auf, wie das Absenzen-, Urlaubs und Dispensationswesen geregelt ist. Es beschreibt entsprechende Grundsätze, Wege und Zuständigkeiten.
2. Verantwortung
Für die Einhaltung der Absenzenordnung, namentlich auch für die Absenzenkontrolle und -buchführung sind grundsätzlich alle Lehrpersonen in ihren jeweiligen Fachbereichen verantwortlich. Sie leiten gegebenenfalls entsprechende Meldungen an die zuständigen Klassenlehrpersonen bzw. an die Schulleitung weiter.
Für die Bewilligung von Beurlaubungen sind zuständig und verantwortlich:
Bis zu vier Halbtagen pro Schuljahr --> die Klassenlehrpersonen
Ab vier Halbtagen bis zu zwei Wochen pro Schuljahr --> die Schulleitung
Bei mehr als zwei Wochen pro Schuljahr --> der Schulrat
Die Klassenlehrpersonen führen Buch über die bezogenen Urlaube und legen eine
Kopie der Gesuche ab. Die Kontrolle erfolgt durch die Schulleitung.
3. Richtlinien zum Absenzenheft
Jede SchülerIn erhält ein Absenzenheft gratis zur Verfügung gestellt. Gegen Vorweisung eines vollen Heftes, kann auf dem Sekretariat ein Neues bezogen werden. Wer das Heft verliert oder verlegt, ist verpflichtet auf dem Sekretariat ein neues Heft für Fr. 4.- zu kaufen.
Es gelten nur diejenigen Absenzen als entschuldigt, die in diesem Heft vermerkt sind. Jede Absenz muss innerhalb von 2 Wochen entschuldigt werden.
Unentschuldigte Absenzen können Ende Semester einen Eintrag im Zeugnis zur
Folge haben. Auf Verlangen der Fachlehrpersonen sind die Schülerinnen und die Schüler verpflichtet, das Absenzenbüchlein vorzuweisen.
Hier die Absenzenordnung als pdf.
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